Schwanger­schaft

Eine Schwangerschaft ist eine besondere und intensive Zeit im Leben einer Frau. In dieser wichtigen Lebensphase freue ich mich Sie zu begleiten und möchte sichergehen, dass Sie und Ihr Baby bestens versorgt sind.

Der Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des Kindes werden im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge regelmäßig ärztlich untersucht, um gesundheitliche Risiken von Mutter und Kind frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf handeln zu können.

Diese Vorsorge erfolgt im Wesentlichen nach den gesetzlichen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – den sogenannten Mutterschaftsrichtlinien – und wird von der Krankenkasse bezahlt.

Darüber hinaus kann die Vorsorge in der Schwangerschaft zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen, durch eine Reihe weiterer wertvoller Zusatzuntersuchungen, individuell erweitert und ergänzt werden.

Schwangerschaftsvorsorge

Ultraschalluntersuchung in der Frauenarztpraxis Dr. med. Jasmin Hermann in Stuttgart-Möhringen

Regelmäßige werden die im Mutterpass vorgegebenen Untersuchungen durchgeführt (3x Basis-Ultraschall, gynäkologische Untersuchung, Blutdruckmessung, Urin- u. Blutuntersuchungen, Kontrolle der kindlichen Herztöne, Gebärmutterwachstum, Screeningtest auf Schwangerschaftsdiabetes, etc.)

  • Bis zur 32. Schwangerschaftswoche Untersuchungen alle 4 Woche
  • Ab der 32. Schwangerschaftswoche finden die Termine im 2-wöchentlichen Turnus statt
  • Gegebenenfalls häufigere Untersuchungen bei Auffälligkeiten des Schwangerschaftsverlaufs
  • Drei Basis-Ultraschalluntersuchungen. Diese sind im Zeitraum um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche vorgesehen.
  • Weitere Ultraschalluntersuchungen werden nur bei auffälligen kontrollbedürftigen Befunden von der Krankenkasse übernommen – wenn nötig in Kombination mit weiteren vorgeburtlichen Untersuchungen und Tests
  • Zusätzliche spezialisierte Ultraschalluntersuchungen auf Wunsch zum Ausschluss von Fehlbildungen und Störungen beim Ungeborenen (Pränataldiagnostik) oder zur Überprüfung des Gesundheitszustandes des Babys (v. a. Entwicklungs- und Fruchtwasserkontrolle) sind möglich.

 

GBA Broschüre

Pränataldiagnostik – Materialien der BZgA

Ultraschall

Zuckertest

Pränataldiagnostik

„Ist mein Kind gesund?“

Im Rahmen der erweiterten vorgeburtlichen Diagnostik (Pränataldiagnostik), haben Sie in unserer Praxis die Möglichkeit über die regulären Basis-Ultraschalle hinaus durch differenzierte Ultraschalluntersuchungen und/oder Laboruntersuchungen mögliche Erkrankungen oder Fehlbildungen Ihres Kindes frühzeitig festzustellen.

Sie haben das Recht auf Wissen oder Nichtwissen. Sie haben die Wahl. Eine ausführliche Beratung gibt Ihnen Entscheidungshilfe.

Mehr zur Pränataldiagnostik

Zusätzliche Schwangerschafts­untersuchungen

Ultraschalluntersuchung in der Frauenarztpraxis Dr. med. Jasmin Hermann in Stuttgart-Möhringen

In einigen Fällen ist es sinnvoll und ratsam über zusätzliche Leistungen nachzudenken, die nicht oder nur zum Teil von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Diese können zu einer sichereren Schwangerschaft und Geburt beitragen.

Gerne berate ich Sie, ob und wenn ja, welche Untersuchungen für Sie in Ihrer Situation in Betracht kommen und von Ihnen gewünscht werden.

Es handelt sich dabei um individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen liegen und grundsätzlich von Ihnen als Patientin selbst bezahlt werden müssen (Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)).

Die folgenden zusätzlichen Leistungen können wir Ihnen in der Praxis anbieten:

In der Schwangerschaft gibt es bestimmte Infektionskrankheiten, die zum Teil unbemerkt vorüber gehen, aber die Entwicklung Ihres Kindes beeinträchtigen können.

Hierzu gehören:

Durch eine Blutuntersuchung bzw. Erhebung der Vorgeschichte können wir erkennen, ob Sie bereits einen Schutz aufgebaut haben oder nicht. Dies sollte in den allerersten Wochen der Schwangerschaft überprüft werden.

Falls bisher kein Schutz aufgebaut wurde, wird die Blutabnahme bei CMV im 2. Trimenon und bei Toxoplasmose im 2. und 3. Trimenon  wiederholt, um sicher zu gehen, dass Sie sich nicht während der Schwangerschaft angesteckt haben. So können Gefahren erkannt und Folgen verhindert werden.

ß-Streptokokken (Bakterien) finden sich bei bis zu einem Drittel aller Schwangeren in der Scheide ohne Beschwerden hervorzurufen. Diese Bakterien können bei der Geburt auf ihr Kind übertragen werden und schwere fieberhafte Infekte hervorrufen.

Mit einem Abstrich prüfen wir zwischen der 35. und 37. SSW ob ß-Streptokokken in der Scheide sind. Beim Nachweis der Bakterien wird während der Geburt eine antibiotische Einmaltherapie durchgeführt und so die Übertragung auf das Kind verhindert.

ß-Streptokokken Screening

Vitamin-D Spiegel

Ein ausgeglichener Vitamin-D-Spiegel ist wichtig für die gesunde Entwicklung Ihres Kindes. Gerade in den Wintermonaten ist der Vitamin D-Spiegel oft zu niedrig und sollte durch eine entsprechende Substitution ausgeglichen werden.

Zur Diagnostik des genauen Vitamin-D-Status kann eine zusätzliche Blutuntersuchung Informationen geben.

Großer diagnostischer Glucosetoleranztest (oGTT75)

In der Mutterschaftsvorsorge ist die Durchführung eines oralen Glucosetoleranztests vorgesehen. Dies ist der „50g-oGTT“ zwischen der 24+0 SSW und 27+6 SSW. Fällt dieser Screeningtest positiv aus, empfiehlt die Leitlinie die anschließende Durchführung des 75g-oGTT.

Nach dem aktuellen Wissensstand empfehlen wir bei allen Schwangeren zum Screening auf Schwangerschaftsdiabetes als „Goldstandard“ gleich einen Test mit 75g Glucose zwischen der 24+0 und 27+6 Schwangerschaftswoche durchzuführen. Nur hier wird auch ein Nüchternblutzuckerwert bestimmt, der häufig auch alleine auffällig sein und einen Gestationsdiabetes anzeigen kann.

Diese Leistung wird bisher nicht von den Krankenkassen übernommen.

Bei erhöhtem Risiko der Schwangeren für ein Diabetes, kann eine zusätzliche Bestimmung des Nüchternblutzuckers zu einem früheren Zeitpunkt (z. B. 16. SSW) wertvolle Informationen liefern.

Diese wichtige Blutzuckerbestimmung ist nicht Inhalt der Regelleistung der Krankenkassen aber sehr empfehlenswert.

In der Schwangerschaft werden von der STIKO einige Impfungen empfohlen bzw. können für Schwangere angeboten werden. Die meisten Kosten der Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen. RKI Faktenblatt zur Schwangerschaft

  • Pertussisimpfung (Keuchhusten)
    Keuchhusten ist in den ersten Lebensmonaten besonders gefährlich für das Neugeborene, weil Säuglinge vor Infektionskrankheiten nur durch mütterliche Antikörper geschützt sind, die sie in der Schwangerschaft, durch die Geburt oder teilweise beim Stillen aufgenommen haben.

    Eine Pertussisimpfung in der Schwangerschaft (optimal in der 28.-32 Schwangerschaftswoche) erhöht die Konzentration von Antikörpern gegen das Keuchhusten-Toxin in der Nabelschnur. Da ohne mütterlichen Leihantikörper der Nestschutz des Neugeborenen fehlt, wird von der STIKO empfohlen, dass sich alle Schwangeren impfen!

    Gleiches gilt für alle Kontaktpersonen des Neugeborenen, die bis spätestens vier Wochen vor der Geburt geimpft werden sollten (Kontaktpersonen, wenn die letzte Impfung oder eine Keuchhustenerkrankung mehr als 10 Jahre zurückliegen)

  • Grippeschutzimpfung (Oktober-Dezember)
    Eine Grippeerkrankung (Influenza) in der Schwangerschaft kann die Gesundheit von Mutter und Kind ernsthaft gefährden.

    Beispielsweise steigt im Laufe der Schwangerschaft das Risiko für schwere Verläufe der Grippe mit Komplikationen wie etwa einer Lungenentzündung. Zudem erhöht eine Grippeinfektion während der Schwangerschaft die Gefahr von Wachstumsverzögerungen sowie von Fehl- oder Frühgeburten. Eine Grippeimpfung für Schwangere kann vor diesen Gefahren schützen.

  • RSV Impfung
    Studiendaten zeigen, dass Kinder von in der Schwangerschaft gegen RSV geimpfter Mütter, ab der Geburt bis zum Alter von 6 Monaten vor Erkrankungen der unteren Atemwege, die durch das Respiratorische Synzytial- Virus (RSV) verursacht werden, geschützt sein können.

    Die Zulassung des RSV- Impfstoffes Abrysvo® (Pfizer) für Schwangere von der 24. bis 36. SSW „zum passiven Schutz von Säuglingen ab der Geburt bis zum Alter von 6 Monaten vor Erkrankungen der unteren Atemwege, die durch das Respiratorische Synzytial- Virus (RSV) verursacht werden, nach Immunisierung der Mütter während der Schwangerschaft“ durch die EU-Kommission liegt seit dem 24.08.2023 vor.

    Die frauenärztlichen Fachgesellschaften empfehlen die Verabreichung des RSV-Impfstoffes ab 32 SSW.

    Da die Impfung im Moment noch nicht von der STIKO empfohlen ist, werden die Kosten nicht von allen Krankenversicherungen übernommen und es handelt sich hierbei um ein Selbstzahlerleistung in der Schwangerschaft.

Insbesondere in der Schwangerschaft ist für die gesunde Entwicklung des Kindes eine gut eingestellte Schilddrüse der Mutter wichtig. Um schon zu Beginn der Schwangerschaft die Schilddrüsenfunktion der Mutter zu testen und die Versorgung der Mutter mit Schilddrüsenhormonen zu überprüfen, ist eine Blutentnahme empfehlenswert.

Bei vorbestehenden Schilddrüsenstörungen oder bereits Einnahme von Schilddrüsenhormonen sollte diese Untersuchung beim Hausarzt erfolgen.